Inhalt

Innungslogo "Drei Schilde"

Das Logo der Innungsfachorganisation für das Maler- und Lackiererhandwerk sind als Warenzeichen (Kollektivmarke) geschützt. Der Rechteinhaber ist der Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz (Bundesverband).

Mit dem Logo "Drei Schilde" heben sich Innungsfachbetriebe von den Nichtmitgliedern der Fachorganisation ab und können dem Kunden gegenüber klar ihre Zugehörigkeit zur Fachorganisation hervorheben und werblich nutzen.

Die Berechtigung von Innungsmitgliedern das Logo "Drei Schilde" zu führen hängt an einer durchgängigen Mitgliedschaft in Innung, Landesinnungsverband und Hauptverband.

Die korrekten Farbkodierungen werden nachstehend nur angezeigt, wenn Sie als Innungsmitglied mit Passwort eingeloggt sind:

...

 

Der Hauptverband weist darauf hin, dass nur Mitgliedern der Fachorganisation (durchgängige Mitgliedschaft, siehe oben) automatisch das kostenfreie Nutzungsrecht einräumt.

Missbräuchliche Nutzungen werden mit kostenpflichtigen und durch hohe Vertragsstrafen geschützte wettbewerbsrechtliche und musterrechtliche Abmahnverfahren verfolgt. Dieser konsequente Schutz ist notwendig, damit der hohe Wert dieses Erkennungszeichens für die Fachorganisation und zum Wohl der ordentlichen Innungsmitglieder erhalten bleibt.

Mitglieder-Login:


Passwort vergessen?

Suche

 in