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Neuer Bürgschaftsrahmenvertrag ab 01.01.2006

LIV-Bürgschaftsservice: Unser Vertragspartner VHV mit neuem Tarifregelwerk

Bedingungen wurden verändert, aber trotzdem weiterhin Kostenvorteile für die

Innungsbetriebe

Die VHV-Kautionsversicherung, mit der wir schon seit über 15 Jahren einen Bürgschaftsrahmenvertrag haben, hatte uns schon für 2005 eine neues Vertragsmodell vorgelegt, das wir nicht für günstiger hielten.

Wir konnten deshalb auch für 2005 die Bedingungen des alten Rahmenvertrages nutzen. Dies geht nun nicht mehr und ab 01.01.2006 liegen neue Bedingungen vor, die wir akzeptieren mußten, denn sonst könnten Sie nicht mehr die Vorteile des LIV-Bürgschaftsservices nutzen.

Auch in der abgeänderten Form liegen nach wie vor enorme Kostenvorteile bei den Betrieben, die mit Bürgschaftsforderungen ihrer Kunden konfrontiert sind.

In den beiden Tabellen 1 und 2 haben wir zunächst einmal für verschiedene Umsatzgrößen die ab 01.01.2006 geltenden Bedingungen zusammengestellt und in einem Kostenvergleich den Bürgschaftsservice mit dem, was Sie über Ihre Bank zu bezahlen haben, gegenübergestellt. Dabei schneidet nach wie vor der LIV-Bürgschaftsservice, auch bei einer kleinen Bürgschaftssumme pro Jahr, deutlich besser ab.

Es bringt also nach wie vor für die Betriebe einen Vorteil, an diesem Bürgschaftsservice teilzunehmen. Die bisher beteiligten Betriebe werden von der VHV angeschrieben, Betriebe, die mehr und mehr Bürgschaften gewähren müssen, können sich an den Beispielen in den beiden Tabellen orientieren und Vergleiche anstellen, inwieweit sie mit dem LIV-Bürgschaftsservice günstiger dastehen, also Kosten einsparen. In der Regel ist dies nach wie vor der Fall.

Die Tarife und Modalitäten des neuen Bürgschaftsrahmenvertrages in einem Überblick:

  • Teilnahmeberechtigt sind nach wie vor nur Innungsmitglieder.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Vertrag ist weiterhin, wie bisher, in der Regel die Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses.
  • Gewährt werden Ausführungsbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften, Vorauszahlungsbürgschaften und Bietungsbürgschaften.
  • Jährlich kann ein Bürgschaftsrahmen von 6 % der Jahresgesamtleistung (JGL) in Anspruch genommen werden, wobei diese Gesamtleistung auf max. 12 Mio Euro begrenzt ist. Unter Jahresgesamtleistung sind die Umsatzerlöse unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen zu sehen. Sie entsprechen im Grunde genommen dem im Maler- und Lackiererhandwerk gebräuchlichen Begriff Betriebsleistung.
  • Auf Antrag kann ein Teilnehmer den Bürgschaftsrahmen um max. 30 % (gemäß der genannten Jahresgesamtleistung) reduzieren. Der Antrag muß aber innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Teilnahmebestätigung am Bürgschaftsservice gestellt worden sein. Es empfiehlt sich deshalb auf jeden Fall, daß man sich bei einer Teilnahme am Bürgschaftsservice von vornherein überlegt, welcher Bürgschaftsrahmen einem aufgrund der Bestimmungen zur Verfügung steht und welcher Bürgschaftsrahmen in etwa beim Betrieb anfällt. Je nachdem, kann man dann seinen Reduzierungsantrag stellen.
  • Auf Antrag kann demgegenüber jederzeit der Bürgschaftsrahmen um max. 30 % erhöht werden.
  • Umschuldungen bereits bestehender Bürgschaften von anderen Kreditgebern sind möglich. Sie sollten sich in diesen Fällen mit Ihrem Ansprechpartner bei der VHV in Verbindung setzen.
  • Bürgschaften über Internet sind gebührenfrei, für manuelle Ausstellung werden 10,-- ? berechnet. Wenn ein Text gewünscht wird, der nicht dem Standardtext der VHV und dem aktuellen Stand der EFB-Formulare entspricht, wird eine zusätzliche Gebühr von 15,-- ? je ausgestellter Bürgschaft erhoben.
  • Der Beitrag beträgt 1,75 % des Bürgschaftsrahmens, mindestens jedoch 300,-- ?. Mit diesem Beitrag sind dann alle Bürgschaften des jeweiligen Kalenderjahres abgegolten. Eine laufzeitabhängige Abrechnung findet nicht statt, soweit die bauvertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist max. 6 Jahre beträgt. 

Dies bedeutet, daß mit dem Beitrag von 1,75 % beispielsweise sämtliche Bürgschaften des Jahres 2006 abgegolten sind, obwohl diese noch 3, 4 oder 5 Jahre weiterlaufen. Dies ist auch der Grund, daß in Tabelle 2 derartig große Kostenunterschiede auftreten und zwar deshalb, weil bei den Banken während der gesamten Laufzeit jedes Jahr Avalzinsen anfallen (in Tabelle 2 gingen wir von 5 Jahren aus), während eben beim LIV-Bürgschaftsservice alles im Jahr der Inanspruchnahme abgegolten ist. 

Die Beteiligung am Bürgschaftsservice ist recht einfach. Interessenten stellen einen Antrag beim Landesinnungsverband, der Landesinnungsverband bestätigt der VHV die Innungsmitgliedschaft des Antragstellers (oder auch nicht, dann kann er nicht teil-nehmen). Gleichzeitig reicht das Mitglied die erforderlichen Unterlagen bei der VHV ein und nach Antragsannahme erhält der Betrieb eine Teilnahmebestätigung, die insbesondere die Höhe des Bürgschaftsrahmens, den Beitrag und sonstige Konditionen (z.B. Limitierung von Einzelbürgschaften) enthält.  

  • Wichtig ist vor allem aber auch die Tatsache, daß beim LIV-Bürgschaftsservice keine Anrechnung des Bürgschaftsvolumens auf die Kreditlinie bei Ihrer Bank erfolgt und dies ist im Zusammenhang mit der restriktiven Kreditvergabepolitik der Banken durchaus ein ganz gewichtiger Punkt, der für den Bürgschaftsservice außerhalb der Banken spricht, zusätzlich zu den Kostenvorteilen.

Anhand der beiden folgenden Tabellen können Sie nun jederzeit Vergleichsrechnungen für Ihren Betrieb anstellen. Setzen Sie einfach Ihre eigenen betrieblichen Zahlen ein, rechnen Sie einen Kostenvergleich und machen Sie dann davon Ihre Entscheidung abhängig.

Tabelle 1

Bürgschaftsrahmen und Beiträge

I.Betriebsleistung (JGL) 200.000,-- ?

Bürgschaftsrahmen 6 % von 200.000,-- ? = 12.000,-- ?

Beitrag

(Kosten f. d. gesamte Laufzeit) 1,75 % v. 12.000,-- ?= 210,-- ? aber: mindestens 300,-- ?

 

II. Betriebsleistung (JGL) 300.000,-- ?

Bürgschaftsrahmen 6 % von 300.000,-- ? = 18.000,-- ?

Beitrag

(Kosten f. d. gesamte Laufzeit) 1,75 % v. 18.000,-- ?= 315,-- ?

Reduzierung

max. 30 %, aber in diesem Fall wegen der 300,-- ?-Grenze nur auf 17.142,-- ? (300 : 1,75 x 100).

Entspricht Reduzierung von rd. 4,8 %. (Ist aber unrealistisch, weil sowieso 300,-- ? anfallen.)

Erhöhung

max. 30 %von 18.000,-- ? auf = 23.400,-- e

Beitrag 1,75 % von 23.400,-- ? = 409,50 ?

III. Betriebsleistung (JGL) 500.000,-- ?

Bürgschaftsrahmen 6 % von 500.000,-- ? = 30.000,-- ?

Beitrag

(Kosten f. d. gesamte Laufzeit) 1,75 % v. 30.000,-- ?= 525,-- ?

Reduzierung

max. 30 % von 30.000,-- ? auf = 21.000,-- ?

Beitrag 1,75 % von 21.000,-- ? = 367,50 ?

Erhöhung

max. 30 %von 30.000,-- ? auf = 39.000,-- ?

Beitrag 1,75 % von 39.000,-- ? = 682,50 ?

IV. Betriebsleistung (JGL) 1.000.000,-- ?

Bürgschaftsrahmen 6 % von 1.000.000,-- ? = 60.000,-- ?

Beitrag

(Kosten f. d. gesamte Laufzeit) 1,75 % v. 60.000,-- ?= 1.050,-- ?

Reduzierung

max. 30 % von 60.000,-- ? auf = 42.000,-- ?

Beitrag 1,75 % von 42.000,-- ? = 735,-- ?

Erhöhung

max. 30 %von 60.000,-- ? auf = 78.000,-- ?

Beitrag 1,75 % von 78.000,-- ? = 1.365,-- ?

Tabelle 2

Kostenvergleich LIV Bürgschaftsservice über die VHV und Bank

VHV

(o. Gebühren)

Kosten Bank bei 5 Jahren

(o. Gebühren)

Vorteil über LIV-

Bürgschafts-service

1,5 %

pa. Avalzins

2,0 %

pa. Avalzins

1,5 %

Avalzins

2,0 %

Avalzins

Betrieb I (200.000 JGL)

a) Mögliche Bürgschafts-

summe 12.000

b) bei + 30 %/./.30 % ändert

sich nichts am Vertrag

c) Bedarf z.B. nur 3.000

a.) 300

b.) 300

c.) 300

a.) 900

b.) 630/840

c.) 225

a.) 1200

b.) 1170/1560

c.) 300

a.) 600

b.) 330

c.) ./.75

a.) 900

b.) 1.260

c.) -

Betrieb II (300.000 JGL)

a) Mögliche Bürgschafts-

summe 18.000

b) Reduzierte Bürgschafts-

summe 17.142

c) Erhöhte Bürgschaftssumme

23.400

d) Bedarf z.B. nur 5.000

a.) 315

b.) 300

c.) 409,50

d.) 300

a.) 1.350

b.) 1.285,65

c.) 1.755

d.) 375

a.) 1.800

b.) 1.714,20

c.) 2.340

d.) 500

a.) 1.035

b.) 985,65

c.) 1.345,50

 d.) 75

a.) 1.485

b.) 1.414,20

c.) 1.930,50

d.) 200

Betrieb III (500.000 JGL)

a) Mögliche Bürgschafts-

summe 30.000

b) Reduzierte Bürgschafts-

summe 21.000

c) Erhöhte Bürgschaftssumme

39.000

d) Bedarf z.B. nur 7.500

a.) 525

 

b.) 367,50

c.) 682,50

d.) 367,50

a.) 2.250

b.) 1.575

c.) 2.928

d.) 562,50

a.) 3.000

b.) 2.100

c.) 3.900

d.) 750

a.) 1.725

b.) 1.207,50

c.) 2.245,50

d.) 195

a.) 2.475

b.) 1.732,50

c.) 3.217,50

d.) 382,50

Betrieb IV (1.000.000 JGL)

a) Mögliche Bürgschafts-

summe 60.000

b) Reduzierte Bürgschafts-

summe 42.000

c) Erhöhte Bürgschaftssumme

78.000

d) Bedarf z.B. nur 12.000

a.) 1.050

b.) 735

c.) 1.365

d.) 735

a.) 4.500

b.) 3.150

c.) 5.850

d.) 900

a.) 6.000

b.) 4.200

c.) 7.800

d.) 1.200

a.) 3.450

b.) 2.415

c.) 4.485

d.) 165

a.) 4.950

b.) 3.465

c.) 6.435

d.) 465

 

 Bis auf einen einzigen Fall und bei extrem ungünstigen Bedingungen liegt man mit 75,-- ? bei derBank besser. Ansonsten sind die Unterschiede doch sehr groß, auch in den Fällen, wo beispielsweise von einem sehr geringen Bürgschaftsbedarf ausgegangen wurde. Je höher der Bürgschaftsbedarf ist, desto größer ist der Vorteil des LIV-Bürgschaftsservice über die VHV.

 Unberücksichtigt blieben auch Gebühren, die in der Regel bei den Banken durchweg höher liegen und deshalb nochmals für die Teilnehmer am Bürgschaftsservice einen zusätzlichen Vorteil bringen.

 Zum Abschluß noch mal eine Kompakt-Zusammenstellung der VHV über die Vorteile des Bürgschaftsservices:

 Keine Anrechnung des Bürgschaftsvolumens auf die Kreditlinie bei Ihrer Bank.

 Bürgschaften werden zeitnah ausgereicht.

 Selbstverständlich werden auch "unbefristete Bürgschaften" (unter Bezug auf § 17,  Ziffer 4, Absatz 2 VOB/B) ausgestellt.

 Die Notwendigkeit von Sicherheiten wird individuell geprüft. Max. werden 25 % Sicherheiten gefordert.

 

Vor Stellung der Sicherheiten (auch Teilsicherheiten) steht Ihnen für Bürgschaftsanforderungen vorab ein Betrag von max. 20.000,00 ? aus Ihrem Bürgschaftsrahmen zur Verfügung.

Spezielle Bürgschaftstexte werden in der Regel akzeptiert. Für Bürgschaften, die nicht den formalen und materiellen Anforderungen der Bürgschein-Muster der VHV Deutsche Kautionsversicherung AG oder denen der EFB-Formulare entsprechen, wird eine Gebühr von 15,00 ? je Formular erhoben.

Wünschen Sie eine Umschuldung von bereits bestehenden Bürgschaften, sprechen Sie bitte mit der VHV, Tel. 089 / 53299486.

Es werden Ausführungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften sowie Vorauszahlungs-, Bietungs- und Bauhandwerkersicherungsbürgschaften gemäß § 648 a BGB zur Verfügung gestellt.

 

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