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Steuerrecht: Die Bürokratielawine rollt weiter
Rechnungen: Künftig können Formalismen zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen.
Neues Ungemach droht deutschen Unternehmern ab dem 1. Januar 2004. Bis zu diesem Termin muss die europäische Richtlinie über die Rechnungsstellung auch in deutsches Recht umgesetzt sein - und diese sieht verschärfte Anforderungen in Bezug auf Rechnungsangaben und Vorsteuerabzug vor, als das bisher in Deutschland der Fall war.
Nach den Vorgaben aus Brüssel soll künftig das Fehlen einer Pflichtangabe auf der Rechnung den Verlust des Vorsteuerabzugs beim Rechnungsempfänger zur Folge haben. Doch damit nicht genug: Mit dem kürzlich veröffentlichten Entwurf eines sogenannten Steueränderungsgesetzes 2003 zur Umsetzung der Brüsseler Richtlinie schießt die Bundesregierung weit über das Klassenziel hinaus.
Denn hierin sind Bedingungen vorgesehen, die die Vorgaben der Richtlinie weit übertreffen. Geplant ist, den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung nur noch dann zu gewähren, wenn die Pflichtangaben nicht nur vollständig, sondern darüber hinaus auch inhaltlich richtig sind.
"Vielen unserer Unternehmen drohen ernsthafte Liquiditätsprobleme."
Doch wie soll der Unternehmer überprüfen können, ob sein Lieferant eine fortlaufende Rechnungsnummer verwendet oder seine richtige Steuernummer angegeben hat? Und das bei jeder einzelnen Eingangsrechnung! "Den Unternehmen soll hier ein Kontrollaufwand zugemutet werden, den zu leisten sie schlichtweg nicht im Stande sind - schon weil sie gar keine Möglichkeit haben, die geforderten Rechnungsangaben zu verifizieren. Wenn der Vorsteuerabzug künftig allein aufgrund solcher Formalismen versagt werden kann, drohen vielen unserer Unternehmen ernsthafte Liquiditätsprobleme", so Simone Draheim, Steuerexpertin des ZDH.
Mit der Umsetzung der EG-Richtlinie wird auch die Steuernummer in Zukunft zum absoluten "Muss" auf der Rechnung. Zwar war sie seit dem 1. Juli 2002 bereits Pflichtangabe nach deutschem Umsatzsteuerrecht. Ihre Nichtangabe hatte jedoch keinerlei Sanktionen zur Folge. Was viele Unternehmer zum Anlass nahmen, ihre Steuernummer gar nicht erst auf ihren Rechnungen abzudrucken - vielfach aus Angst vor Missbrauch durch Dritte.
Die Verweigerungshaltung der deutschen Bundesregierung gegenüber der "europäischen Nummer" ist vollends unverständlich.
Nun soll sie Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Geschäftspartners werden. Warum die Bundesregierung an der Steuernummer in der Rechnung festhält, obwohl die 6. EG-Richtlinie ausdrücklich auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zulässt, ist für die Betroffenen und ihre Vertreter nicht nachvollziehbar. In der Tat besteht bei der sogenannten USt-IdNr., über die bereits jedes am europäischen Warenverkehr beteiligte Unternehmen verfügt, die Gefahr des Erschleichens betrieblicher Daten durch Dritte nicht. Bedenkt man dazu noch die fortschreitende Vereinheitlichung der Umsatzsteuer innerhalb Europas, die ja gerade dem Abbau bürokratischer Hemmnisse dienen soll, ist die Verweigerungshaltung der deutschen Bundesregierung gegenüber der "europäischen Nummer" vollends unverständlich.
Noch bleibt Zeit, notwendige Korrekturen an dem Gesetzentwurf vorzunehmen, die den Unternehmen viele Unannehmlichkeiten ersparen könnten. Doch wenn im Dezember diesen Jahres das Gesetz endgültig verabschiedet wird, verbleiben nur noch wenige Tage, um Rechnungsformulare und EDV auf die neuen Anforderungen umzustellen. Viel zu kurzfristig, empören sich die Wirtschaftsverbände.
Simone Draheim vom ZDH: "Man kann von den Unternehmen kaum erwarten, dass sie zwischen Weihnachten und Neujahr mal eben ihre Rechnungssysteme umstellen, von den Engpässen bei den Druckereien und EDV-Dienstleistern ganz zu schweigen. Wir brauchen hier eine Übergangsfrist von mindestens einem halben Jahr. Die haben wir auch bereits beim Bundesfinanzministerium eingefordert."


