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Neuer Gefahrtarif der BG Bau
Ab 01.01.2006 gilt der neue 1. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der der Bauwirtschaft (BG Bau).
Die Überlegungen zum neuen Gefahrtarif wurden bereits vor mehreren Jahren, vor den Fusionsgesprächen der Berufsgenossenschaften, angestellt. Der Gefahrtarif ist regelmäßig von den Berufsgenossenschaften dahingehend zu überprüfen, ob die Gefahrklassen des Tarifs jeweils die Durchschnittsgefährdung aller Unternehmen der einzelnen Gewerbezweige darstellt.
Berechnung der Unfalllasten
Für die neuen Berechnungen wurden die Unfalllasten und Arbeitsentgelte aller beteiligten Unternehmen aus den Jahren 1999 bis 2003 berücksichtigt. Für das Maler-Lackiererhandwerk verbleibt es bei einer in Relation zu den anderen Gewerken günstigen Gefahrklasse.
Neu: Ausbaugruppen
Unter der Tarifstelle 200 finden sich nunmehr eine Reihe von Ausbaugewerken zusammengefasst. Dies trägt der Entwicklung im Handwerksrecht Rechnung, wonach von den Betrieben mehr Leistungen aus einer Hand angeboten und durchgeführt werden.
Zu den einzelnen Gefahrklassen informiert eine Broschüre der BG Bau, die dem Rundschreiben beigefügt ist.


