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Mindestlöhne Maler

Seit Dezember 2003 existieren Mindestlöhne für Maler. Für 2009-2012 gelten die nachfolgenden Mindestlöhne (Wirksamkeit durch 5. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. Oktober 2009, BANz. Nr. 160, S. 3634):
ab
01. Sept. 2009 *)
01. Sept. 2010
01. Juli 2011
01. Juli 2012
Mindestlohn West "Gelernte AN (Gesellen)"
11,25 €
11,50 €
11,75 €
12,00 €
Mindestlohn West "Ungelernte AN"
9,50 €
9,50 €
9,75 €
9,75 €
Mindestlohn Ost
*) Inkrafttreten Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes am 24.10.2009 (Tag nach Verkündung der 5. Rechtsverordnung durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Laufzeit der Mindestlöhne bis 29. Februar 2012. Unveränderte Verlängerung bis 30.06.2012 bzw. Mindestlöhne ab 01.07.2012 im Verfahren.
Die Mindestlöhne Maler gelten nicht für Fahrzeuglackierer, die in stationären Werkstätten arbeiten.
Bei Entsendung aus den neuen Bundesländern (Ost) auf Baustellen in den alten Bundesländern (West einschl. Berlin) ist der dortige Mindestlohn einzuhalten. Bei der Einstufung höherer/niedriger Mindestlohn ist zu beachten:
- "Gelernte Arbeitnehmer/Gesellen" sind insb. Arbeitnehmer, die die für das Maler- und Lackiererhandwerk einschlägigen handwerklichen Tätigkeiten ausführen.
- "Ungelernte Arbeitnehmer" arbeiten unter Anleitung und Aufsicht (insb. von Gesellen bzw. Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus.
- Für Arbeitnehmer, die über einen Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk (oder einen vergleichbaren Abschluß) verfügen, sind immer "Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)", unabhängig davon welche Tätigkeiten sie ausführen.
§§ Kurz-Rechts-Info Mindetlöhne §§:
Mindestlöhne gelten kraft Gesetz (Arbeitnehmer- Entsendegesetz - AEntG) auch für ausländische Maler-Betriebe sowie für Leih-/ Zeitarbeits-Firmen, soweit sie Maler in Malerbetriebe verleihen. Mindestlöhne sind eine Lohnuntergrenze. (Höher vereinbarte bzw. zu beanspruchende Löhne werden durch niedrigere Mindestlöhne nicht berührt). Mindestlöhne werden staatlich kontrolliert. Bei Unterschreitung droht den betreffenden in- und ausländischen Betrieben Sanktionen (Bussgelder, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen).
Mit den Mindestlöhnen soll dem zunehmenden Lohndumping im Maler- und Lackiererhandwerk entgegengewirkt werden.
Nähere Informationen zu den bisherigen Mindestlöhnen können den Downloads entnommen werden.
Mindestlohn-Informationen zum Herunterladen

Als Mitgliedsbetrieb haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich ein Schaubild zum Überblick der Mindestlöhne 2009-12 herunterzuladen sowie die ausführliche Informationsbroschüre aus der Reihe Tarif- und Arbeitsrecht, die die Mindestlöhne Maler weiter erläutert.
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