Am 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) in Kraft getreten. Seitdem besteht für die Handwerksberufe ein Rechtsanspruch auf ein Bewertungsverfahren bei den Handwerkskammern. Die Handwerksorganisationen haben in den letzten Monaten Strukturen geschaffen, um die Verfahren fristgerecht anbieten zu können.
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