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Immer aktuell: Sonderkonditionen beim Kauf von Fahrzeugen - Exklusiv für Innungsmitglieder - 2012

Innungsmitglieder können auch im Jahr 2012 attraktive Sonderkonditionen beim Kauf von betrieblich genutzten Fahrzeugen erhalten. Speziell für Innungsfachbetriebe hat der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz mit verschiedenen Herstellern Rahmen- bzw. Liefervereinbarungen abgeschlossen, die den Innungsmitgliedern Sonderkonditionen bei Barkauf, Finanzierung und Leasing von Neufahrzeugen garantieren. 

Schon der Erwerb eines Firmenfahrzeugs zu Verbandskonditionen kompensiert in der Regel den Beitrag für die Mitgliedschaft in der Innung. Mit der Innungsmitgliedschaft kann Ihr Betrieb darüber hinaus in vollem Umfang am breit gefächerten Informations- und Dienstleistungsangebot mit vielen weiteren geldwerten Vorteilen unserer Maler- und Lackierer-Innungen teilhaben.

Aktuell (Stand 15.03.2012) unterhält der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz mit den folgenden Herstellern von Fahrzeugen Rahmen- bzw. Lieferabkommen. 
Die Fahrzeuge können vom Innungsmitglied bundesweit bei den entsprechenden Vertriebspartnern, Autohäusern und Niederlassungen erworben werden:

  • Citroën Deutschland AG
  • Hyundai Motors Deutschland GmbH
  • KIA Motors Deutschland AG
  • Mazda Motors (Deutschland) GmbH
  • Mitsubishi Motors Deutschland GmbH
  • Nissan - Renault Nissan Deutschland AG
  • Adam Opel AG
  • Peugeot Deutschland GmbH
  • Renault - Renault Nissan Deutschland AG
  • VW Nutzfahrzeuge 

Die Sonderkonditionen bei Barkauf, Finanzierung oder Leasing von Fahrzeugen innerhalb des Rahmenabkommens können ausschließlich Mitgliedsbetrieben in den Maler- und Lackierer-Innungen gewährt werden. Die Innungen müssen ihrerseits Mitglied in einem der dem Bundesverband angehörenden Landesinnungsverbände sein. 

Die Sonderkonditionen werden nur dann gewährt, wenn bei Vertragsabschluss vom Innungsfachbetrieb ein vom Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz auf den jeweiligen Fahrzeughersteller ausgestellter Abrufschein, der den Besteller als Innungsfachbetrieb ausweist, im Original dem Autohaus vorgelegt wird (bzw. -bei Renault und VW- eine Freigabe des Bundesverbandes über das herstellerspezifische Onlinesystem für den Innungsbetrieb erfolgt ist).

Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Innungsmitgliedschaft in einer der Fachorganisation angeschlossenen Innung
  • Gewerbliche Zulassung auf den Innungsbetrieb
  • Haltedauer je nach Hersteller 6 bzw. 12 Monate
  • Bestätigung der Innungsmitgliedschaft durch den Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
  • Rücksendung einer Kopie des Abrufscheines mit der Händlerbestätigung an den Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (entfällt bei Renault und VW). 

Abrufscheine zu den bestehenden Rahmenabkommen zwischen dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und den einzelnen Fahrzeugherstellern erhalten Innungsmitglieder auf schriftliche Anforderung beim Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Bitte nutzen Sie hierzu das auf der Folgeseite hinterlegte Faxformular.

Die konkreten Bestimmungen bzgl. gewerblicher Zulassung, Haltedauer, Bezugsfähigkeit regeln die jeweiligen Rahmenverträge bzw. Lieferabkommen. Entsprechende Informationen sind auf den nachfolgenden Seiten als PDF-Dateien hinterlegt.

Hinweis: Alle Barkauf-, Finanzierungs- und Leasingverträge auf der Basis der vom Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz gehaltenen Rahmen-/Lieferabkommen, kommen ausschließlich zwischen dem Innungsmitglied (Käufer) und dem Vertragspartner des jeweiligen Herstellers (Verkäufer) zustande. 
Die Information über die jeweiligen Sonderkonditionen, die die Hersteller exklusiv für Innungsmitglieder gewähren, erfolgt durch den Bundesverband ohne Gewähr. Änderungen bzw. Sonderaktionen mit nochmals verbesserten Konditionen sind jederzeit möglich.

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