Achtung Stolperfalle: Haben Sie nicht das Nachsehen bei mikrobiologischem Bewuchs an Fassaden!


Von:  A.Schwarz / 22.05.2018 / 08:22


Wer ist schuld wenn eine Fassade mit Pilzen oder Algen befallen wird? Ist das ein Mangel?


Die Entstehungsmechanismen von organischem Bewuchs an Fassadenoberflächen sind bekannt und sollen an dieser Stelle nicht zum x-ten Mal ausgeführt werden. Als beste Vermeidungsstrategie gilt immer noch: Was trocken bleibt, bleibt Pilz- und Algenfrei! Eine trockene Fassade könnte man auch mit einem ausreichenden Dachüberstand erreichen. Leider ist dieser nicht im Trend. Eine regelrechte Renaissance erlebt gerade das kubische Haus, oder auch Wohnwürfel/Würfelhaus genannt. Solche Häuser gibt es schon seit den 20er Jahren. Heutzutage punktet der Baustil mit seiner minimalistischen, geradlinigen und schnörkellosen Architektur in einer reizüberfluteten Gesellschaft. Man kann den kubischen Baustil aber auch anders beschreiben: Was nicht notwendig ist, wird einfach weggelassen – so auch der konstruktive Fassadenschutz! Pilz und Algenbefall wird für Bauherren meist Thema, wenn die Fassadenoberfläche bereits mit Pilzen oder Algen befallen ist. Tritt das Problem dann noch innerhalb der Gewährleistungszeit auf, erhält der  Malerbetrieb nicht selten eine Mängelrüge mit der Aufforderung den „Mangel“ zu beseitigen. Spätestens hier stellt sich die Frage, sind Pilze oder Algen an der Fassade ein Mangel? Leider muss man sagen, dass die Rechtsprechung hier nicht eindeutig ist. Die Situation ist ziemlich unbefriedigend. Bei Flächen mit hohem Befallsdruck, kann der Maler häufig nur noch mit Biozid ausgerüsteten Materialien reagieren. Doch leider ist auch damit nicht garantiert, dass die Fassade ohne organischen Bewuchs die Gewährleistungszeit übersteht. Aus Sicht des Verfassers dieses Artikels haben Planer, Bauherren und Malerbetriebe manchmal eine viel zu hohe Erwartungshaltung. Bauverantwortliche sollten nicht nur Werbefilme und Hochglanzprospekte der Herstellenden Industrie ansehen, sondern die Leistungsfähigkeit anhand Produktdatenblätter kritisch prüfen! Fazit: Algen und Pilze kommen natürlich in der Umwelt vor. Inwiefern diese einen Mangel darstellen, kann nur von einem Gericht festgestellt werden. Wir empfehlen Malerbetriebe, bei gefährdeten Objekten ihren Kunden aufzuklären und die Gewährleistung gegen eine dauerhafte Verzögerung von Pilz- und Algenbewuchs auszuschließen (Bedenkenmitteilung). Machen Sie die Probleme anderer, nicht zu ihren eigenen! Bitte beachten Sie aber, auch bei Biozid ausgerüsteten Fassadenfarben ist eine Bedenkenmitteilung notwendig! In den Anlagen finden Sie eine Muster-Bedenkenmitteilung. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an die technische Betriebsberatung des LIV Bayern.

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