Beschichtung von Asbestzement-Fassadenplatten


Von:  A.Schwarz / 17.05.2018 / 14:47


Bitte beachten! Unkenntnis schützt nicht vor Strafe!


Aus gegebenem Anlass möchten wir darüber informieren, dass unbeschichtete Faserzementplatten (Asbesthaltig) entsprechend der Gefahrstoffverordnung von 2010 nicht mehr beschichtet werden dürfen. Von dem Verbot sind auch Privatpersonen betroffen. Jeder professionelle Bearbeiter von Asbestuntergründen ist nach der TRGS 519 verpflichtet seine Sachkunde nachzuweisen. Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Juli 2013 wurde eine Fortbildungsverpflichtung für Asbestsachkundige eingeführt. Erworbene Sachkundenachweise gelten nur noch für den Zeitraum von sechs Jahren ab Ausstellungsdatum. Nach dem Besuch eines Fortbildungslehrganges verlängert sich die Sachkunde um weitere sechs Jahre. Wichtig: Sollen bereits beschichtete Asbestzementplatten wieder beschichtet werden, so muss die vorhandene Beschichtung intakt sein!

Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK