Entgeltumwandlung: Maler- und Lackierer-Rente


Von:  LIV Bayern, Wolfrum, Gottsmann / 21.01.2019 / 08:43


Die Vorteile: 12 % Arbeitgeberzuschuss statt 15 %, KEINE Maklerprovision


Zum Jahreswechsel 2019 geltende Änderungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz haben für Verunsicherungen gesorgt bzw. werden von Versicherungsunternehmen (auch mit Nähe zum Handwerk) für neue vertriebliche Aktivitäten genutzt.  Konkret besteht ab 2019 für den Arbeitgeber bei Neuverträgen die Verpflichtung bei einer Entgeltumwandlung den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil mit bis zu 15% zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zu leisten. Ab 2022 gilt dies auch für bereits heute bestehende (Alt-)Vereinbarungen.  Der Tarifvertrag zur M-L-Rente sieht hingegen nur einen Arbeitgeberzuschuss von 12% vor. Der Gesetzgeber hat eigenen tarifvertraglichen Regelungen einen Vorrang eingeräumt. Damit ergibt sich über die geringere Zuschusspflicht des Arbeitgebers ein weiterer Vorteil für die Maler-Lackierer-Rente gegenüber anderen Produkten. 

Damit gibt es drei schlagende Vorteile der Maler-Lackierer-Rente gegenüber Versicherungsprodukten, die sowohl dem Arbeitgeber, als auch dem Arbeitnehmer zugute kommen, wenn die Maler-Lackierer-Rente über die Malerkasse abgewickelt wird:

1.) Nur 12 % Zuschuss des Arbeitgebers bei der Malerrente anstatt 15% über einen Versicherer. (Das wird zumindest ab dem Jahr 2022 auch für schon bestehende Altverträge bei Versicherern gelten, für Neuverträge bereits ab 2019; ausgenommen sind aber Tariflösungen, wie die Maler-Lackierer-Rente. Die Differenz von drei Prozentpunkten kommt damit dem Arbeitgeber als Ersparnis bei den Lohnnebenkosten zugute.) 2.) Bei Abwicklung über die Malerkasse gibt es für gewerblichen Mitarbeiter einen Zuschuss seitens der Malerkasse in Höhe von 14,3%, den es bei Versicherungslösungen nicht gibt. 3.) Bei der Maler-Lackierer-Rente über die Malerkasseentfällt eine Provisionszahlung, die ansonsten bei Versicherungsprodukten in welcher Form auch immer anfällt. Die Provisionen sind nicht gering. Diese erhebliche Ersparnis kommt dem Mitarbeiter bei der Malerrente zugute, weil von seinen Einzahlungen keine Provision abgezogen wird, sondern jeder Cent zur Altersvorsorge zählt. Die Malerkasse hat ein Infoschreiben erstellt, welches wir Ihnen im nachstehenden Download anbieten. Quelle: Infoschreiben Malerkasse

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