Fortbildungslehrgang für Asbest-Sachkundige


Von:  A.Schwarz / 26.10.2018 / 08:43


Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde im Jahr 2013 eine Fortbildungsverpflichtung für Asbest-Sachkundige eingeführt. Sachkunde-Nachweise gelten nur noch für 6 Jahre ab Ausstellungsdatum und laufen aus, falls bis dahin kein anerkannter Fortbildungslehrgang nach Nr. 2.7 TRGS 519 Anlage 5 besucht wird.


Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde im Jahr 2013 eine Fortbildungsverpflichtung für Asbest-Sachkundige eingeführt. Sachkunde-Nachweise gelten nur noch für 6 Jahre ab Ausstellungsdatum und laufen aus, falls bis dahin kein anerkannter Fortbildungslehrgang nach Nr. 2.7 TRGS 519 Anlage 5 besucht wird. Durch Besuch eines solchen Fortbildungslehrganges verlängert sich die Sachkunde um weitere 6 Jahre. D.h. alle Unternehmer oder Mitarbeiter in den Betrieben, die ihren Asbest-Sachkundenachweis im Jahr 2013 erworben haben, müssen ihn im Jahr 2019 bis zum Stichtag verlängern lassen. Wir arbeiten mit den Asbest-Fortbildungslehrgängen erfolgreich mit der Fördergesellschaft des Zimmerer- und Holzbaugewerbes (FGZH) zusammen. Diese bietet folgende Fortbildungslehrgänge an:
  • 15.01.2019 in Ansbach
  • 12.02.2019 in Bayreuth
  • 13.03.2019 in Traunstein
Die Einladung für diese Lehrgänge finden Sie als Datei im Anhang. Innungsbetriebe erhalten selbstverständlich den Innungspreis. 

Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK