Nachricht
https://www.maler-lackierer-bayern.de/aktuell/nachricht/artikel/kurzfristige-anpassung-der-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg-fokus-auf-sanierung-ausgerichtet
Gedruckt am Freitag, den 3. Mai 2024
Die vorgesehenen Änderungen wurden am Mittwoch, den 27.07.2022, per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab Donnerstag, den 28.07.2022, in Kraft.
Grund für dieses sehr kurzfristige Vorgehen ist den Angaben zufolge, dass die zur Verfügung stehenden Bundesmittel verstärkt in der Sanierung eingesetzt werden sollen, da dort der Klimaschutzeffekt am höchsten ist.
Für BEG-Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022 bei der KfW- eingereicht wurden, werden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Programmbestimmungen angewendet.
Folgende Änderungen gelten nach Veröffentlichung der Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger durch das BMWK ab dem 28.07.2022:
Die Vergabe von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen durch das BAFA bleibt bestehen.
Damit wird die Zuschussvariante für systemische Maßnahmen (Komplettsanierung) eingestellt. Eine Kreditförderung von Komplettsanierungen ist weiterhin möglich.
Erreicht das Effizienzhaus / Effizienzgebäude die Klasse EE oder ein Nichtwohngebäude die Klasse NH, erhöht sich der jeweilige Tilgungszuschuss
um 5 %.
Zusätzlich werden bei Sanierungsvorhaben in den KfW-Programmen 261 und 263 nur noch Wärmeerzeuger auf der Basis von Erneuerbaren Energien (EE) gefördert. Nicht mehr förderfähig sind dagegen Wärmeerzeuger auf der Basis von Erdgas, wie z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetrieben KWK-Anlagen u. ä.. Damit sind auch die zugehörigen Umfeldmaßnahmen, wie Einbau, Anschluss, Abgassysteme und Schornsteine, nicht mehr förderfähig.
Die Förderbedingungen für die Antragstellung von Einzelmaßnahmen beim BAFA, z. B. Einbau eines WDVS oder Fenstertausch, bleiben bis zum 14.08.2022 unverändert.
Ab dem 15.08.2022 wird es auch hier neue Förderbedingungen geben, die sich aus der Reform der Sanierung ergeben, wie z. B. eine Absenkung der Fördersätze für Einzelmaßnahmen, Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus und Einstellung der Förderung gasverbrauchender Anlagen.
Ab dem 22. September 2022 wird zudem ein „Worst Performing Buildings“-Bonus eingeführt.
Unter „Worst Performing Buildings“ (WPB) sind Gebäude zu verstehen, die zu den 25 % der energetisch schlechtesten Gebäude im Bestand zählen.
Werden solche Gebäude saniert, soll ein Bonus von 5 % gewährt werden, der auch mit der EE-Klasse oder der NH-Klasse kumulierbar ist.
Für die WBP wird es dann folgende Effizienzhaus- / Effizienzgebäude-Stufen geben:
Die Neubauförderung soll 2023 neu konzipiert werden. Bis zum Jahresende 2022 läuft das seit dem 21. April 2002 eingeführte Programm EH 40 NH weiter, wobei es bis dahin noch Folgeanpassungen gibt. Die Neubauförderung wird weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt und der Tilgungszuschuss im Neubau auf 5 % gesenkt.
Weitergehende Informationen zu den angekündigten Änderungen der Förderbedingungen finden Sie hier.
Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK