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Das Bundeskabinett hat die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung entsprechend der Kommissionsempfehlung soeben beschlossen. Danach wird der gesetzliche Mindestlohn zum: 01.01.2021 auf 9,50 Euro, am 01.07.2021 auf 9,60 Euro, am 01.01.2022 auf 9,82 Euro und am 01.07.2022 auf dann 10,45 Euro angehoben. Die Anhebung des Mindestlohns entspricht dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30.06.2020.
Für Fahrzeuglackierbetriebe gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn unabhängig davon, dass es für das das Maler- und Lackiererhandwerk auch einen Branchen-Mindestlohn gibt. Die Fahrzeuglackierbetriebe werden von diesem Branchen-Mindestlohn, der deutlich höher liegt als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, nicht erfasst.