Malerkasse - Verfall der Ansprüche auf Resturlaubsentgelt


Von:  Landesinnungsverband Bayern, Cl. Wolfrum / 08.06.2020 / 18:11


Zwei-Jahres-Frist beachten!


In der Malerkasse verfällt der Anspruch auf das Resturlaubsentgelt nach zwei Jahren! Das ist übrigens viel später als bei der gesetzlichen Regelung! Trotzdem sollten Sie Ihre Mitarbeiter immer auf diesen Verfall hinweisen, insbesondere wenn der Mitarbeiter den Betrieb verlässt und noch Resturlaub hat. Aber auch der Anspruch des Betriebes auf Erstattung des Urlaubsgeldes gegenüber der Malerkasse verfällt! Also immer gleich das Urlaubsgeld anfordern, wenn der Mitarbeiter im Urlaub ist. Nähere Informationen finden Sie <link https: www.malerkasse.de arbeitgeber grundlagen-und-rechtliches verfall-und-verjaehrungsfristen.html external-link-new-window>Hier!

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