Masernimpfpflicht - auch in Berufsschulen


Von:  Landesinnungsverband Bayern, Cl. Wolfrum / 07.08.2020 / 10:58


Wichtiges Merkblatt - Handlungsbedarf


  • Bild von Tumisu auf Pixabay
Seit dem 1.3.2020 gilt bundesweit das Masernschutzgesetz. Dieses Gesetz gilt auch für den Besuch der Berufsschulen. Bitte beachten Sie daher unbedingt das Merkblatt der Handwerkskammer in der Anlage. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf in Ihrem Betrieb!

Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK