Mindest-Ausbildungsvergütung ist Sache der Tarifparteien


Von:  Cl. Wolfrum, LIV BY / 14.05.2019 / 13:29


Stellungnahme des Bayerischen Handwerks


Die geplante gesetzliche Regelung für Mindest-Ausbildungsvergütungen greift in die Tarifautonomie ein. Lesen Sie beiliegend die Stellungnahme des Bayerischen Handwerks

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