Technische Mitteilung zur Notwendigkeit der Erneuerung der Kunststoff- Grundierung bei bereits grundiert gelieferten Kunststoffersatzteilen


Von:  Bundesverband - Dr. Albert Bill / 25.03.2021 / 10:44


Nach wie vor lässt sich die Haftbeständigkeit applizierter Kunststoff-Grundierungen auf Karosserieersatzteilen, wie Stoßfängerverkleidungen, Spiegelkappen, Zierleisten usw. nicht auf dem ersten Blick feststellen, ohne entsprechende Haftungsproben bzw. Tests durchzuführen.


  • Bildquelle: IFL

Werden fehlerhaft grundiert angelieferte Kunststoffersatzteile im handwerklichen Reparaturprozess bearbeitet und beschichtet, kann es aufgrund von möglichen Haftungsstörungen der Grundierung gegenüber dem Untergrund in der Folge zu Ablösungen/Abplatzungen des darauffolgenden Lackschichtaufbaus kommen.

Die Karosserie- und Lackierfachbetriebe tragen das Risiko, insofern Reklamationen nicht direkt beim Lieferanten/Hersteller angezeigt werden können.
Kundenreklamationen sind bei Lackablösungen vorprogrammiert und mit kostenintensiven Nacharbeiten für den Reparaturbetrieb verbunden.
 

Die ausführliche Darstellung des Problems mit entsprechenden Handlungsempfehlungen für die Reparaturbetriebe enthält die Technische IFL-Mitteilung Nr. 08/2021, die zusammen mit der Bundesfachgruppe erarbeitet wurde und nachfolgend für interessierte Betriebe zum Download bereitgestellt wird.


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