Lackierfachbetriebe müssen Änderungen beim gesetzlichen Mindestlohn beachten


Von:  Bundesverband - Dr. Albert Bill / 29.10.2020 / 16:35


Zum 01.01.2021 steigt der Mindestlohn um 15 Cent auf 9,50 Euro je Stunde. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Es folgt damit der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Die Steigerung orientiert sich nachlaufend am Tarifindex und an den Tarifabschlüssen. Die Corona-Folgen waren nicht absehbar und entsprechend groß ist der Unmut in der Wirtschaft, dass die Vorschläge angenommen wurden.


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Das Bundeskabinett hat die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung entsprechend der Kommissionsempfehlung soeben beschlossen. Danach wird der gesetzliche Mindestlohn zum: 01.01.2021 auf 9,50 Euro, am 01.07.2021 auf 9,60 Euro, am 01.01.2022 auf 9,82 Euro und am 01.07.2022 auf dann 10,45 Euro angehoben. Die Anhebung des Mindestlohns entspricht dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30.06.2020. Für Fahrzeuglackierbetriebe gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn unabhängig davon, dass es für das das Maler- und Lackiererhandwerk auch einen Branchen-Mindestlohn gibt. Die Fahrzeuglackierbetriebe werden von diesem Branchen-Mindestlohn, der deutlich höher liegt als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, nicht erfasst. 

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