Wärmedämmung an Untersichten


Von:  Landesinnungsverband Bayern, A.Schwarz / 20.11.2023 / 14:47


Hinsichtlich Brandschutz muss man sich auch mit Untersichten beschäftigen


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Bei der Planung und Verarbeitung eines Wärmedämmverbundsystemes muss man auch den Brandschutz berücksichtigen. In diesem Bereich gibt es klare "Spielregeln", die in den jeweiligen Zulassungen oder Landesbauordnungen geregelt werden. Nicht immer eindeutig geregelt wird das Dämmen von Untersichten. Eine Empfehlung ist, diese im Regelfall nichtbrennbar auszuführen.

Warum ist das so?

Stellen Sie sich vor, Sie dämmen eine Untersicht mit schwerentflammbarem EPS. Was nützen Ihnen die schwerentflammbaren Eigenschaften, wenn Styropor bereits bei relativ geringen Temperaturen schmilzt und beginnt abzutropfen? Relativ gering, im Gegensatz zu den Temperaturen, die bei einem Brand erreicht werden. Deshalb ist die Empfehlung, Untersichten nichtbrennbar auszuführen. Sollte es einmal Unklarheiten bei einem Gebäude geben, stehen Brandschutzplaner zur Verfügung. Häufig wird aber vergessen, dass die regional zuständige Feuerwehr - bei Einzelfragen - befragt werden kann (keine komplette Gebäudeplanung). 

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Merkblatt Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoffen Mitgliederbereich www.farbe-bayern.de: Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS

Derzeit ist normalerweise ausschließlich die Verdübelung durch das Gewebe (Berücksichtigung von Eigengewicht, Windsog und hygrothermischer Belastung) in Mineralwolle  zugelassen. Bitte Fragen Sie vor der Verarbeiteúng bei Ihrem Hersteller bzw. Lieferanten nach den konkreten Ausführungsbedingungen. 


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