Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Maler- und Lackiererhandwerk?


Von:  Landesinnungsverband Bayern, A.Schwarz / 23.08.2023 / 12:20


Was wird von Ihnen als Sachverständiger im Maler- und Lackiererhandwerk erwartet?


  • Bild: Pixabay

Welche Vorraussetzungen muss ein Bewerber mitbringen, wenn er öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden möchte?

Ein Bewerber um das Amt des ö.b.u.v. Sachverständigen muss eine Reihe von persönlichen Voraussetzungen erfüllen, um öffentlich bestellt und vereidigt zu werden. Voraussetzungen sind im Wesentlichen:

  • Ausübung eines Handwerks. Der Sachverständige muss die Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Handwerks erfüllen z.B. Inhaber eines Betriebes, Geschäftsführer o.ä.
  • Man muss persönlich geeignet sein z.B. zuverlässig, unparteilich, glaubwürdig und unabhängig. Von der Handwerkskammer werden i.d.R. Auskünfte z.B. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister eingeholt bzw. sind vom Bewerber beizubringen. Die persönliche Eignung fehlt z.B. bei einschlägigen Vorstrafen. Außerdem muss der Bewerber in der Lage sein, den im Zusammenhang mit seiner Sachverständigentätigkeit auftretenden physischen und psychischen Belastungen standzuhalten. 
  • Ein Bewerber muss eine besondere Sachkunde in seinem Bestellungsgebiet besitzen. Er muss erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und Fertigkeiten nachweisen. Das bedeutet aber auch, dass der Sachverständige in der Lage sein muss, schwierige fachliche Zusammenhänge mündlich oder schriftlich so darzustellen, dass seine gutachterlichen Äußerungen für den jeweiligen Auftraggeber, der in aller Regel Laie sein wird, verständlich und nachvollziehbar sowie für einen Fachmann in allen Einzelheiten nachprüfbar sind. 

Ist es richtig, dass der Fachverband (Landesinnungsverband) die besondere Sachkunde eines Bewerbers feststellt?

Bewerber müssen die besondere Sachkunde vorweisen. Diese wird regelmäßig vom Fachverband festgestellt. Herr des gesamten Verfahrens ist die zuständige Handwerkskammer. Das bedeutet, die Handwerkskammer stellt die Anforderungen an die Nachweise, die beizubringen sind. 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden möchte?

Im Maler- und Lackiererhandwerk entscheidet die regional zuständige Handwerkskammer über die öffentliche Bestellung. Die öffentliche Bestellung kann nur auf Antrag erfolgen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Handwerkskammer nach einem Ansprechpartner für das Sachverständigenwesen. Gern können sie sich auch bei der Technischen Beratungsstelle im Landesinnungsverband (Tel. 089 600876630) melden.

Bild von Ulrike Leone auf Pixabay


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