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https://www.maler-lackierer-bayern.de/innungen/niederbayern/landshut/alle-nachrichten/nachricht/artikel/wie-werde-ich-oeffentlich-bestellter-und-vereidigter-sachverstaendiger-im-maler-und-lackiererhandwerk/
Gedruckt am Donnerstag, den 25. April 2024
Welche Vorraussetzungen muss ein Bewerber mitbringen, wenn er öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden möchte?
Ein Bewerber um das Amt des ö.b.u.v. Sachverständigen muss eine Reihe von persönlichen Voraussetzungen erfüllen, um öffentlich bestellt und vereidigt zu werden. Voraussetzungen sind im Wesentlichen:
Ist es richtig, dass der Fachverband (Landesinnungsverband) die besondere Sachkunde eines Bewerbers feststellt?
Bewerber müssen die besondere Sachkunde vorweisen. Diese wird regelmäßig vom Fachverband festgestellt. Herr des gesamten Verfahrens ist die zuständige Handwerkskammer. Das bedeutet, die Handwerkskammer stellt die Anforderungen an die Nachweise, die beizubringen sind.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden möchte?
Im Maler- und Lackiererhandwerk entscheidet die regional zuständige Handwerkskammer über die öffentliche Bestellung. Die öffentliche Bestellung kann nur auf Antrag erfolgen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Handwerkskammer nach einem Ansprechpartner für das Sachverständigenwesen. Gern können sie sich auch bei der Technischen Beratungsstelle im Landesinnungsverband (Tel. 089 600876630) melden.
Bild von Ulrike Leone auf Pixabay
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