KfW-Fördermittel fließen wieder!


Von:  DHZ / 20.02.2024 / 09:51


Förder-Stopp beendet!


  • Bild von angelo luca iannaccone auf Pixabay

Im Dezember 2023 musste das Programm KFN wegen leerer Fördertöpfe gestoppt werden, nachdem es im Jahresverlauf von 750 Millionen auf 1,68 Milliarden Euro erhöht worden war.

Nunmehr können bei der KfW wieder Förderanträge ab dem 20. Februar 2024 für den klimafreundlichen Neubau, den altersgerechten Umbau und das genossenschaftliche Wohnen gestellt werden. Wie lange das Geld reicht, bleibt allerdings abzuwarten.

In jedem Fall sollen die Fördermillionen auch dazu dienen, die Baukonjunktur zu beleben. "Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an", betonte Bauministerin Geywitz. Der Regierung sei es zudem ein Anliegen, die Förderung über das ganze Jahr aufrechtzuerhalten.

 

Folgende Programme leben wieder auf:

1. Programm klimafreundlicher Neubau (KFN)

Zinsgünstige Kredite für klimafreundliche Neubauten:  Der Endkundenzins liegt für Wohngebäude bei 2,1 Prozent und damit deutlich unter den marktüblichen aktuellen Baufinanzierungen", erklärte Geywitz. Voraussetzung für die Neubauförderung ist wie bisher ein hoher ökologischer Standard. So gibt es die zinsverbilligten Kredite der KfW-Förderbank nur bei Bauten mit dem Effizienzhaus-Standard EH40. Hier sind Kreditsummen von bis zu 100.000 Euro möglich. Noch höher fällt die Förderung aus, wenn zusätzlich die Vorgaben für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) eingehalten werden. Dann ist eine Kreditsumme von 150.000 Euro möglich.

2. Förderung gibt es für Neubau oder Ersterwerb

Gefördert wird dabei der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude. Die Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen oder Genossenschaften bei der KfW gestellt werden. Insgesamt wurden nach Angaben des Ministeriums 2023 mehr als 47.000 klimafreundliche Wohnungen gefördert und Investitionen von 17,4 Milliarden Euro angestoßen.

3. Altersgerechter Umbau

150 Millionen Euro Fördergeld steht hier zur Verfügung. Wer beispielsweise eine bodengleiche Dusche einbauen oder Türschwellen entfernen will, kann dafür eine Förderung bekommen. So vergibt die KfW für einzelne Maßnahmen Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten von bis zu maximal 2.500 Euro. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, kann 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 6.250 Euro erhalten. 2023 wurden so in 31.000 Wohnungen und Häuser für mehr Barrierefreiheit gesorgt.

4. Förderung Genossenschaftliches Wohnen

Wieder an den Start geht nach den Worten der Ministerin auch das Programm für genossenschaftliches Wohnen. Das Programm habe sich zum "Hidden Champion" entwickelt. Die Mittel seien deshalb auf 15 Millionen Euro erhöht worden. 2023 standen dafür neun Millionen Euro zur Verfügung. Über das Programm werden zinsverbilligte Kredite bis 100.000 Euro und Tilgungszuschüsse in Höhe von 7,5 Prozent zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz liegt zum Start des Programms bei 2,0 bis 2,5 Prozent, sagte Geywitz. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die die Genossenschaftswohnung selbst nutzen wollen. Dabei ist die Förderung sowohl bei der Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Genossenschaft möglich.

 

Weitere Programme in Arbeit

Darüber hinaus sollen im Laufe des Jahres weitere Förderprogramme an den Start gehen. Dazu zählen der klimafreundliche Neubau im Niedrigpreissegment. Dafür steht nach den Worten der Ministerin eine Milliarde Euro zur Verfügung. Außerdem werde am Programm "Jung kauft Alt" in einem Umfang von 350 Millionen Euro gearbeitet. Daneben ist noch das Programm "Gewerbe zu Wohnen" in Höhe von 120 Millionen Euro vorgesehen, bei dem der Kauf und Umbau von Gewerbeimmobilien gefördert werden soll.

 

Quelle: DHZ

 


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