Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz

Erinnerung! Für jeden Arbeitsplatz ist eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz verpflichtend. Die Übergangsfrist für den Nachweis dieser Beurteilung läuft am 31.12.2018 ab!

Wir haben bereits mehrmals darüber informiert, dass eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Mutterschutz durchzuführen ist.

Muster für eine Gefährdungsbeurteilung finden Sie auch bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall:

<link https: www.bghm.de fileadmin user_upload arbeitsschuetzer praxishilfen gefaehrdungsbeurteilungen mutterschutz.pdf>

www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Praxishilfen/Gefaehrdungsbeurteilungen/Mutterschutz.pdf

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Broschüre „Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz“ veröffentlicht. Diese informiert gezielt Arbeitgeber. Es werden ausführlich die Regelungen des Mutterschutzgesetzes zum betrieblichen sowie arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz, zum Kündigungsschutz und zum Leistungsrecht während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit erläutert. 

Im Anhang dieser Broschüre finden Sie auch eine Checkliste, welche Ihre Arbeitgeberpflichten übersichtlich aufgelistet. 

Link zum Leitfaden: 

<link https: www.bmfsfj.de bmfsfj service publikationen arbeitgeberleitfaden-zum-mutterschutz>

www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/arbeitgeberleitfaden-zum-mutterschutz/121860