Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz - Übergangsfrist bis 31.12.2018

Seit Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG) am 01.01.2018 ist für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz verpflichtend. Die Übergangsfrist für den Nachweis dieser Beurteilung läuft am 31.12.2018 ab!

Wir haben bereits darüber informiert, dass eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Mutterschutz durchzuführen ist. Das bedeutet, jeder Arbeitsplatz muss auf ausreichend Schutz für Schwangere überprüft werden, unabhängig davon, ob eine Mitarbeiterin momentan schwanger oder stillend ist.

Eine Muster-Gefährdungsbeurteilung finden hier: 

<link https: www.regierung.oberbayern.bayern.de imperia md content regob internet dokumente formulare f_bereich4 sg_43>

www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/formulare/f_bereich4/sg_43/43_454_i.pdf