Seit dem 1.3.2020 gilt bundesweit das Masernschutzgesetz. Dieses Gesetz gilt auch für den Besuch der Berufsschulen.
Bitte beachten Sie daher unbedingt das Merkblatt der Handwerkskammer in der Anlage. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf in Ihrem Betrieb!

