Mitarbeiter im Arbeitsschutz unterweisen

Tipps für eine erfolgreiche Unterweisung

Eigentlich liegt es im Interesse jedes Einzelnen, sich bei der Arbeit so zu verhalten, dass die eigene Gesundheit und die Gesundheit der Kollegen nicht gefährdet werden. In der Realität zeigt sich oft ein anderes Bild: Viele Arbeitsunfälle sind auf falsches Verhalten der Beschäftigten zurückzuführen. Nicht nur Berufsanfänger machen Fehler, sondern auch „alte Hasen“ sind betroffen.

Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss die Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder vor der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erfolgen. Darüber hinaus fordert die Berufsgenossenschaft, dass die Unterweisungen mindestens einmal jährlich erfolgen sowie schriftlich dokumentiert werden müssen. Auszubildende unter 18 Jahren müssen gemäß § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) mindestens halbjährlich unterwiesen werden. Lassen Sie sich jede Unterweisung von den Beschäftigten per Unterschrift bestätigen.

Tipps für eine erfolgreiche Unterweisung:

Unterweisungen müssen keineswegs langweilig sein.

Planen Sie die Termine und Themen rechtzeitig. Unterweisungsthemen ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Mögliche Themen können sein:

  • Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
  • Arbeits- und Wegeunfälle
  • Verhalten bei Notfällen
  • Absturzsicherung
  • Erste Hilfe Brandschutz (Feuerlöscher)
  • elektrische Betriebsmittel
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Ladungssicherung
  • Heben und Tragen
  • Betriebsarzt (Impfungen)

Praxishilfen finden Sie auch unter <link http: www.bgbau-medien.de>www.bgbau-medien.de oder bei Ihrer technischen Betriebsberatung im LIV