Willkommen in Bayern!
Hier finden Sie Informationen über den
Landesinnungsverband des Bayerischen Maler-und Lackiererhandwerks
... und seine Innungen
Vorstand 2026 - 2029
Stellv. Landesinnungsmeister Christopher Appis (FÜER Mittelfranken-Nord)
Stellv. Landesinnungsmeisterin Tatjana Blaske (Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen)
Landesinnungsmeister Peter Killinger (Würzburg und Main-Spessart)
Stellv. Landesinnungsmeisterin Daniela Buschek (Cham)
Stellv. Landesinnungsmeister Dominik Haneberg (Oberallgäu)
Stellv. Landesinnungsmeister Oliver Köhler (Miltenberg)
(von links nach rechts)
Copyright: Landesinnungsverband Maler und Lackierer Bayern
Landesinnungsverband des Bayerischen Maler-und Lackiererhandwerks
Ungsteiner Strasse 27
81539 München
Deutschland
+49 89 6008766-30
info@farbe-bayern.de
www.farbe-bayern.de
Claudius Wolfrum M.A., Geschäftsführer
Beratungsservice
Der LIV bietet seinen Mitgliedern (Innungen und Mitgliedsbetrieben) branchenbezogene und fachlich qualifizierte Beratung an.
Technische Beratung
Der technische Berater berät in Fragen der Technik, des Aufmaßes, Umweltschutz und Arbeitssicherheit. Sein Fachgebiet sind insbesondere die VOB/C und die DIN-Vorschriften. Herr Alexander Schwarz ist als technischer Berater im Landesinnungsverband Ihr Ansprechpartner.
Die BERATUNGSZEITEN sind:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 13:15 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Zu den Beratungsthemen gehört unter anderem:
Arbeitssicherheit z.B.
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrstoffverzeichnis
- Unterweisung
- Gefahrstofflagerung...
Verordnungen, Gesetze, Normauslegung z.B.
- VOB/C
- Gebäudeenergiegesetz
- Asbest (TRGS 519),
- Technische Regelwerke wie bfs-Merkblätter
Sachverständigenwesen
- Objektive Sichtung von Gutachten und Stellungnahmen dazu
- Feststellung der besonderen Sachkunde im Maler- und Lackiererhandwerk

Alexander Schwarz, MLM
Staatl.gepr. Farb- und Lacktechniker
Rechtliche Beratung
Der Rechtsanwalt des LIV Herr Martin Gottsmann berät unsere Mitgliedsbetriebe grundsätzlich in betriebsbezogenen rechtlichen Fragestellungen. Schwerpunkt ist hierbei das Arbeits- und Tarifrecht, sowie das Werkvertragsrecht / private Baurecht (VOB/B und BGB).
Die BERATUNGSZEITEN sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 13:15 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 13:15 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Eine Rechtsvertretung (z.B. vor Gericht) ist nicht möglich. Die Beratung wird durch Merkblätter und
Musterschreiben ergänzt.
Wenden Sie sich an Herrn Gottsmann, wenn Sie z.B. Fragen haben zu:
- Beratung und Formulierung von Kündigung und Abmahnung
- Tarifrechtliche Beratungen - z.B. Fragen der Tarifzuordnung / Geltungsbereich von
- Tarifverträgen
- Richtige Reaktion auf Fehlverhalten von Arbeitnehmern, z.B. bei unentschuldigtem Fehlen,
- vorgetäuschter Krankheit etc.
- Prüfung von Prozessrisiken und Prozessaussichten im Arbeits- und Baurecht
- Richtige Reaktion auf Anwaltsschreiben / gegnerische Forderungen
- Prüfung und ggf. Formulierung einzelner Klauseln in Bauverträgen
- Baubehinderung, Bedenkenmitteilung etc.
- Ausstehende Forderungen
- Verjährung bzw. Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
- Umgang mit Mängelrügen, Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
- Schwarzarbeit - Risiken bei Subunternehmereinsatz und Leiharbeit -
- u.v.m.
Innungen & Obermeister
Im Landesinnungsverband sind 50 Ortsinnungen des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks organisiert. Eine Innung ist der regionale Zusammenschluß von Handwerksbetrieben einer Branche auf Kreisebene.
Der Obermeister einer Innung ist der Vorstandsvorsitzende und ist als solcher ehrenamtlich tätig.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Der LIV stellt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Unternehmensführung (als Teil des Bundesverbandes) aktuelle betriebswirtschaftliche Daten und Hilfen bereit. Innungsbetriebe können sich darüber hinaus dem Institut für Unternehmensführung (sog. Basis-/Leistungspaket) anschließen und haben so die Möglichkeit, einen umfassenden wirtschaftlichen Betriebscheck vor Ort durchführen zu lassen.
Er gibt detaillierte Antworten auf alle Fragen der Unternehmensführung - angefangen vom Benchmark, über Planvorgaben und Kalkulationsgrundlagen bis hin zum Lean-Controlling.
Doch auch Innungsbetriebe ohne eine solche Partnerschaft erhalten Unterstützung, in diesem Fall über einen 15-seitigen Erhebungsbogen. Hierbei werden die Daten vom Unternehmen selbst in den Bogen zusammengetragen und dann an das Institut gesandt. Auf Basis des Bogens erstellt das Institut ein Benchmark über das abgelaufene Geschäftsjahr, sodass Unternehmer einen ersten detaillierten betriebswirtschaftlichen Überblick über den Status-Quo des Betriebes erhalten.
Weitere Infos finden Sie unter www.malerinstitut.de




