Achtung: Betrug durch Rechnungsmanipulation! Mehrere Fälle bekannt

Wir hatten im Oktober ´24 bereits auf die Betrugsmasche aufmerksam gemacht. Weil inzwischen mehrere Fälle - unter anderem auch im Malerhandwerk in Bayern - bekannt geworden sind, wiederholen wir diesen Hinweis.

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BETRUGSMASCHE: Abfangen von Rechnungen

Die Vorgehensweise zeigt deutlich, dass  Betriebe sich dringend mit dem Thema "Datensicherheit" und Sicherheit von Computern beschäftigen müssen.

Der Betrieb hat eine Abschlagsrechnung mit einem nicht unbeträchtlichen Betrag an einen Kunden geschickt, wie das üblicherweise vorkommt. Die Rechnung war als PDF erstellt und in der Anlage mitgeschickt worden. Der Maildienstleister des Versenders, wie auch der des Empfängers waren beides seröse Anbieter mit entsprechender Standard-Transportverschlüsselung.

Der Kunde erhielt jedoch nicht die vom Betrieb original gestellte Rechnung, sondern eine „baugleiche“ Rechnung, in der im Fußtext nur die Bankverbindung abgeändert war. Die Bankverbindung des Malerbetriebs wurde durch eine andere Bankverbindung einer kleinen Internetbank abgeändert; ansonsten war der Rest identisch.

Kunde und Malerbetrieb hatten Glück. Die ausführende Bank bemerkte die Kontoverbindung, die offenbar auf einer „roten Liste“ stand und führte die Buchung nicht aus, bzw. buchte zurück. Damit entstand zum Glück kein Schaden.

Wäre dies der Bank nicht aufgefallen, so wäre der nicht unerhebliche Geldbetrag weg gewesen; der Ärger über die Bezahlung zwischen Kunde und Betrieb wäre zwangsläufig vorprogrammiert gewesen. Dazu muss man wissen: Beim Online-Banking besteht für Banken keine Verpflichtung den angegebenen Empfänger mit der angegebenen Kontoverbindung abzugleichen und das wird in der Regel auch nicht getan. Es reicht unter Umständen eine falsche IBAN aus.

Wie konnte es also dazu kommen, dass die Mail offenbar abgefangen wurde und der Kunde einen veränderten Mailanhang bekam? Vermutlich war Ursache eine Spähsoftware entweder auf dem Rechner (Server oder Client-Rechner) des Malerbetriebs oder beim Kunden. Die Wahrscheinlichkeit (weil lukrativer für die Täter) spricht für den Ausgangsrechner. Die falsche Bank gab es tatsächlich, es handelt sich um eine kleine reine Internetbank.

Was können Sie bestmöglich tun, um sich zu schützen?

  • Überprüfen Sie Ihre Rechner ‚(regelmäßig) auf eventuell installierte Schadsoftware. Hierfür gibt es entsprechende Programme. Am besten wenden Sie sich jedoch an einen fachkundigen IT-Dienstleister.
  • Kontrollieren Sie sowohl eingehende E-Mails als auch die mitgesandten PDF-Anhänge (Rechnungen etc.) ganz genau. Der Teufel liegt hier oftmals im Detail. Checken Sie auch, ob beispielsweise die angegebene Bankverbindung wirklich korrekt ist und fragen Sie im Zweifel bei Ihren Geschäftspartnern noch einmal telefonisch nach.
  •  Sensibilisieren Sie auch Ihre Mitarbeiter für einen sicheren Umgang mit eingehenden E-Mails.
  •  Halten Sie Ihre Software und vor allem Ihren Virenscanner und Firewalls stets auf dem neuesten Stand.
  •  Achten Sie auf eine ssl-Verschlüsselung bei Ihrem E-Mail-Versand.

 Bringen Sie solche Fälle grundsätzlich zur Anzeige.

Sehr gute Tipps zur Cyber-Sicherheit bietet das BSI auf seiner Internetseite unter:

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/cyber-sicherheitsempfehlungen_node.html

Eine hilfreiche Broschüre der Polizei zu CyberCrime finden Sie unter:

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/cybercrime_-_hilfe_f%C3%BCr_betroffene_unternehmen_stand_januar_2025.pdf

WEITERE BETRUGSMASCHE: Täuschung mit falscher Anwaltsidentität

Die Bundesrechtsanwaltskammer informiert über zwei Fälle von vorgetäuschten Anwaltsidentitäten im Zusammenhang mit angeblichen Insolvenzveräußerungen:

„Kanzlei Reuffurth“: Unter Verwendung des Namens des Kölner Kollegen Jörg Reuffurth, Sechzigstr. 12 A, 50733 Köln, und seiner Umsatz-Steuer-ID-Nummer wurde unter der URL https://www.rechtsanwalt-reuffurth.de/ (mittlerweile deaktiviert) eine Website der fingierten und angeblich auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei „Reuffurth – Rechtsanwalt für Insolvenzrecht“ betrieben. Auch wurden von dieser „Kanzlei“ E-Mails verschickt, in denen vermeintlich Gegenstände einer Insolvenzmasse aus dem Gastronomie-Bereich zum Kauf angeboten wurden. Dabei wurde ein gefälschter Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Köln verwendet. Nachdem die URL gesperrt wurde, wird die Website unter der in den USA neu registrierten URL https://www.rechtsanwalt-reuffurth.com/ weiterbetrieben und Name und Umsatzsteuer-ID-Nr. werden unverändert weiter verwendet. Lediglich bei der Adressangabe gibt es eine Änderung mit einer falschen Angabe: Neusser Str. 2, 50670 Köln.

„Kanzlei Neustart“: Über die vermeintliche Kanzlei Neustart werden ebenfalls angebliche Insolvenzgüter zum Verkauf angeboten. Die auf der Website https://neustart-law.de/ angegebenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind sämtlich nicht zur Anwaltschaft zugelassen, ebenso wenig wie eine Berufsausübungsgemeinschaft mit der gewählten Bezeichnung. Als Büroadresse wird folgende Anschrift angegeben: Dircksenstr. 4 in 10179 Berlin. 

Betroffene derartiger Schreiben sollten in jedem Fall die Echtheit der als Absender angegebenen Kanzleien sorgfältig prüfen. Anhand des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses lässt sich (unter https://www.brak.de/service/bundesweites-amtliches-anwaltsverzeichnis/)  tagesaktuell überprüfen, ob eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist und in welcher Kanzlei sie oder er tätig ist. Doch sogar diese Prüfung kann unzureichend sein – dies zeigt der eingangs erwähnte Fall, in dem sogar die Identität einer Anwältin gestohlen wurde.